Der Beitrag berichtet über den Strafprozess zum Brand im Terminal des Rhein/Ruhr-Flughafens vom 11. April 1996. Es werden die Aussagen der Staatsanwaltschaft zu den Brandursachen und zu den Verantwortlichen der Brandkatastrophe aufgeführt. Der Vorwurf lautet: Schwere Brandstiftung mit Todesfolge, Tötung und Baugefährdung. Alle Delikte sollen fahrlässig begangen worden sein. Bei Schweißarbeiten an einer Dehnungsfuge fielen glühende Schweißperlen in die geöffnete Fuge und entzündeten die 1 mm dicken brennbaren Wasserleitunegn aus Gummi. Das Feuer konnte leicht auf das seitlich angrenzende, ebenfalls brennbare Polystyrol der Deckenisolierung übertragen werden. Als Brandursachen gelten u. a.: das Nichtabwartener einer schriftlichen Schweißerlaubnis, was nach der geltenden Unfallverhütungsvorschrift Pflicht gewesen wäre, die Unterlassung einer Fugenabdichtung vor dem Schweissen sowie die Verwendung von aluminiumkaschierten Polystyrolplatten statt einem nichtbrennbaren Isoliermaterial zur Deckenisolierung.


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    Title :

    "Wäre vor dem Schweißen die Dehnungsfuge abgedichtet worden, hätte es keinen Brand gegeben"


    Subtitle :

    Bautechnik: Strafprozess zur Brandkatastrophe im Rhein/Ruhr-Flughafen begann im Düsseldorfer Landgericht - Staatsanwälte erheben schwere Vorwürfe gegen elf Angeklagte



    Published in:

    VDI nachrichten ; 53 , 51 ; 20


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German