Spätestens ab dem Jahresbeginn 1995 sollte veräußerte Software 2000-Jahr-tauglich sein. In Informatikerkreisen sollte das Kalenderproblem bereits 1993 bekannt gewesen sein. Ins allgemeine Bewusstsein rückte es jedoch erst ab 1997. Die Untersuchung befasst sich mit vertragsrechtlichen Ansprüchen aus endgültig überlassener Software. Der Jahr-2000-Fehler ist ein typisches Problem aus dem Bereich der Haftung für fehlerhafte Produkte. Aufklärungs- und Informationspflicht bestehen für den Softwareveräußerer bei Individualsoftware. Eine Prüfung der Standardsoftware hingegen entzieht sich meist der Kenntnis des Veräußerers. Nutzungsdauer und Einsatzzweck einer Software müssen vom Erwerber bekanntgemacht werden um einen späteren Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung geltend zu machen.
Der Jahr-2000-Fehler
vertragsrechtliche Haftungsfragen des Softwareveräußerer
Der Betrieb ; 52 , 39 ; 1991-1998
1999-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Der Jahr-2000-Fehler und die Verteilung der Beweislast
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