Nach Verabschiedung durch den Bundestag tritt die Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zum 1. Juli 1998 in Kraft und paßt sich dadurch an europäisches Recht an. Das wesentlich schlanker gewordene Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen Fern-, Nah- und Umzugsverkehr und kennt auch keine objektiven Zulassungsbeschränkungen wie Kontingente mehr. Die Kabotagegenehmigung entfällt ebenso wie der Zwang zum Führen eines Fahrtenbuches. Marktzugang erhält jeder Unternehmer, der zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Wettbewerb wird dadurch schärfer.
Die GüKG-Novelle auf der Zielgeraden
Liberalisierung macht schlank
Spediteur ; 4 ; 4
1998-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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