Ausländer dürfen in der Bundesrepublik grundsätzlich nur beschäftigt werden, wenn eine aufenthaltsrechtliche und eine arbeitsrechtliche Genehmigung vorliegen. Diese sind vor der Einreise bzw. vor einer Aufnahme der Beschäftigung einzuholen. Der Textbeitrag untersucht die gesetzlichen Grundlagen nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches III zum 1. Januar 1998 und stellt anhand der einschlägigen Rechtsverordnungen einige wichtige Ausnahmen von der Genehmigungspflicht dar.


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    Title :

    Beschäftigung von Ausländern durch deutsche Unternehmen


    Contributors:

    Published in:

    Personal ; 50 , 5 ; 215-217


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German