Die Erfüllung der seit 01.01.1997 geltenden 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) durch den DB-Konzern wird beschrieben. Die bereits erstellten und vorgelegten Nachweise werden erläutert. Weitere Nachweise folgen für 15 kV-Nebenverbraucher und 50-Hz-Stationen. Ebenso werden die vom "Länderausschuß Immissionsschutz - LAI" erarbeiteten, ergänzenden Durchführungshinweise zur 26. BImSchV von der DB und EBA beachtet. Der DB-Konzern erfüllt somit - zumindest schon mal für alle nachgewiesenen Anlagen - die Vorgaben der Verordnung.
Was heißt hier "Elektrosmog"
Die 26. BImSchV und ihre Umsetzung bei der DB
1998-01-01
13 pages
Book
German
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