Mit der Dienstrechtsreform soll die Effektivität des öffentlichen Dienstes durch Leistungsanreize, stärkere Flexibilisierung des Personalstatuts, aber auch durch Personalkostensenkung verstärkt werden. Die Neuregelungen werden kritisch gewürdigt und weitere, bisher kaum berücksichtigte Reformansätze aufgezeigt. Insgesamt wird weiter ein schleichender Prozeß der Aushöhlung der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums befürchtet.
Reform oder Deformation?
Zu den "Februar-Reformen" des öffentlichen Dienstrecht
Zeitschrift Beamtenrecht ; 45 , 7 ; 206-211
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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