In Umsetzung der EG-Richtlinie 92/85 wurde das Mutterschutzrecht in den einzelnen Rechtsgrundlagen, insbesondere das MSchG, geändert. Inhaltlich geht es um die Freistellung vor und nach der Geburt, die Modifikation des Beschäftigungsverbots, den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld, den Kündigungsschutz, die Gleichstellung von Versicherten und Nichtversicherten, die Arbeit im Familienhaushalt und die Änderung einer Lohnfortzahlung.
Das neue Mutterschutzrecht
Personalwirtschaft ; 24 , 6 ; 46-47
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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