Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.1996 - 6 AZR 683/95: Die Vorschrift des BAT, wonach Angestellte nach beamtenrechtlicher Regelung verpflichtet sind, Vergütungen für Nebentätigkeiten, die sie für andere Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ausüben, abzuliefern, soweit bestimmte Beträge überschritten werden, verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit noch den Gleichheitssatz nach GG.
Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 6 ; 320-323
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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