Angesichts aktueller Bestrebungen, Leitungspositionen an Beamte nur auf Zeit zu vergeben, werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Übertragung derartiger Ämter untersucht und verwaltungsorganisatorische Konsequenzen einer solchen Regelung aufgezeigt, die insgesamt als Schritt zur Aufhebung des Berufsbeamtentums qualifiziert wird. Abschließend werden die Reformvorschläge der Bundesregierung, die eine obligatorische Probephase für die Übertragung von Leitungsämtern vorsehen, kritisch gewürdigt. Diese bieten einen verfassungskonformen Reformansatz, der lediglich gewisser Modifikationen bedarf.
Leitungsämter auf Zeit
Zeitschrift Beamtenrecht ; 44 , 10 ; 289-298
1996-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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