Gestaltung der Rechtsbeziehungen und -verhältnisse der Betriebsparteien (Arbeitgeber, Betriebsrat) in den Grenzen des Betriebsverfassungsrechts (B) durch autonomes Recht. Probleme treten auf, weil die Regelungen oft nicht auf dem Text des B, sondern auf Auslegungs- und Abgrenzungstheorien des Bundesarbeitsgerichts basieren. Ziel: Klarheit über Rechtsmaterie schaffen. Kollektive Zusammenarbeit auf betrieblicher, Unternehmens- und Konzern-, überbetrieblicher Ebene. Formen: Betriebsvereinbarung (BV), Spruch der Einigungsstelle, Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsabsprache, betriebliche Übung, Gesamtzusage u.a. Gestaltung und Rechtswirksamkeit und Grenzen der BV. Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, Geltungsdauer und Kündigung. Checkliste für BV.
Betriebliche Einigungen und ihre rechtliche Bedeutung
Vertrag ist Vertrag - und Betriebsvereinbarung ist Betriebsvereinbarung
Deine Bahn ; 24 , 10 ; 631-635
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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