Lagern, Verwenden und Umfüllen von Gefahrstoffen erfordert das Beachten zahlreicher rechtlicher Normen. Vielfach kennzeichnen Unkenntnis und Sorglosigkeit die betriebliche Praxis nicht nur in kleineren Unternehmen. Dies bedeutet eine Gefahr für Mitarbeiter, Anwohner und Umwelt, sowie ein Haftungsrisiko für die Geschäftsführung. Bei groben Verstößen ist die Schließung des Betriebes durch das Gewerbeaufsichtsamt möglich.
Erschreckende Unkennntni
UmweltMagazin ; 24 , 7 ; 162, 164
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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