Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zum Gebrauch für Wohnzwecke überlassen. Zu unterscheiden Werkmiet- und Werkdienstwohnung. Werkmietwohnungen durch Dienstverhältnis begründet. Werkdienstwohnung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vermietet. Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Zuweisung, Kündigung, Nutzungsbedingungen bei Werkmietwohnungen, nicht bei Werkdienstwohnung. Für Streitigkeiten, Miethöhe für Werkmietwohnungen Amtsgericht zuständig. Bei Werkdienstwohnungen für Räumungsklagen Arbeitsgerichte zuständig.


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    Title :

    Die Werkwohnung



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 5 ; 351-356


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German