Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zum Gebrauch für Wohnzwecke überlassen. Zu unterscheiden Werkmiet- und Werkdienstwohnung. Werkmietwohnungen durch Dienstverhältnis begründet. Werkdienstwohnung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vermietet. Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Zuweisung, Kündigung, Nutzungsbedingungen bei Werkmietwohnungen, nicht bei Werkdienstwohnung. Für Streitigkeiten, Miethöhe für Werkmietwohnungen Amtsgericht zuständig. Bei Werkdienstwohnungen für Räumungsklagen Arbeitsgerichte zuständig.
Die Werkwohnung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 5 ; 351-356
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Mietvertrag , Personalrat , Wohnung , Betriebsrat , Immobilien , Miete
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