Das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt als Bundesgesetz vor, daß der von den Ländern aufzustellende Nahverkehrsplan nur Rahmen und Ziele des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) enthalten soll. Es bleibt somit weiterhin ein Gesetz, das an der unternehmerischen Eigenverantwortung bei der Ausgestaltung des ÖPNV festhält. Überall dort, wo der Bund klare Standards und Regelungen vorgibt, darf der Nahverkehrsplan den Handlungsrahmen der Unternehmen nicht weiter einengen. Er stellt vielmehr einen Kompromiß dar zwischen den Interessen der Aufgabenträger und der Unternehmen.


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    Title :

    Das Instrument Nahverkehrsplan


    Subtitle :

    Rechtliche Bewertung, Funktion und Inhalt



    Published in:

    Nahverkehr ; 13 , 9 ; 13-18


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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