Für den Gefahrguttransport über die Ostsee gelten die Sonderbestimmungen des laufend aktualisierten "Memorandum of Understanding" (MoU) der Ostsee-Anrainerstaaten. Bei genau definierten Kurzstreckenverkehren reicht es aus, wenn Gefahrgüter unabhängig vom Transportgefäß nach den Bestimmungen des Straßenverkehrs (RID/ADR) klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, zusammengeladen und dokumentiert werden. Von deutschen Ostseekäfen aus ist dies in 9 Relationen möglich. Die Regelungen werden am praktischen Beispiel erläutert. Einschränkungen sind beim Transport auf Schiffen zu beachten, die überwiegend Fahrgäste befördern.
Kurze Erleichterungen
Intermodal
Gefährliche Ladung ; 40 , 7 ; 27-28
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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