Mit Privatisierung ist § 4 Bundesbahngesetz in § 4 des Allgemeinen-Eisenbahngesetzes übernommen worden, die Überwachung der Sicherheit sind auf das Eisenbahnbundesamt übergegangen. Richtlinienkompetenz bei DB AG: Geschäftsbereich Netz (sichere Führung des Betriebes, Grundsätze der Gefahrenabwehr). Organisatorische Maßnahmen sind in Richtlinie Bahnbetriebsunfallvorschrift (Buvo) zusammengefaßt und mit Bekanntgabe 4 an die neue Organisation angepaßt, erhebliche Änderungen. Alle Aufgaben im operativen Bereich werden durch Notfallmanagement wahrgenommen, Notfalltechnik ist vorzuhalten. Einrichtung von Notfallbezirken, Wegezeit zum Ereignisort: 30 min, Bereitschaftsdienst.


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    Title :

    Notfallmanagement


    Subtitle :

    Grundlagen


    Contributors:

    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 12 ; 732-734, 739


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    8 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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