Ersatzstoffe für Asbestfasern sind gesundheitlich nicht unbedenklich; Tierversuche mit diesen Stäuben zeigen erhöhte Krebsrisiken. Die MAK-Kommission hat 1993 in der MAK-Wertliste (TRGS 900) eine Einstufung vorgenommen (Gruppen IIIA1, IIA2, als ob IIIA2, IIIB). Seit Juli 1995 sind vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auch die meisten anorganischen Nichtasbestfaserstäube nach der TRGS 905 in die Kategorie 2 oder 3 eingeordnet (Gipsfasern und Wollastonitfasern fallen nicht hierunter). Der Ausweg soll sein, konventionelle künstliche Mineralfasern zu ersetzen durch solche, die weniger biobeständig sind.
Krebsrisiko durch künstliche Fasern - Daten, Bewertung und Regulation
Zentralblatt Arbeitsmedizin ; 45 , 12 ; 490-502
1995-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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