Die Bedeutung naturschutzrechtlicher Belange für das Bauen hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Schwerpunkte sind die Bauleitplanung nach § 1 des BauGB und die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelungen (Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetze der Länder). Beeinflußt wird das Verhältnis von Bauen und Naturschutz auch durch die Mitwirkungs- und Klagerechte für anerkannte Naturschutzverbände, die bereits in zahlreichen Landes-Naturschutzgesetzen verankert sind.
Bauen und Naturschutz
EntsorgungsPraxi ; 12 , 10 ; 63-65
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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