Aufzubewahrende Unterlagen sind z.B. sämtliche Teile der Buchführung, die nach den §§ 238 ff HGB zu erstellen sind, Inventare, Bilanzen, Abschlüsse, Rechnungen, Kontenauszüge u.a.m. Unterlagen, die nicht der Aufbewahrungspflicht in Originalform unterliegen, können auf Bildträgern und anderen Datenträgern gespeichert werden. Tabellarische Aufstellung von Aufbewahrungsfristen ausgewählter Unterlagen und Hinweise zur Fristberechnung. Vorlegung von Unterlagen als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen nach HGB


    Subtitle :

    Rechnungswesen



    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 15 ; 513-518


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    "TÜREN AB"-AUFBEWAHRUNG

    STOJKOVIC DRAGAN B | European Patent Office | 2018

    Free access

    Behälter zur Aufbewahrung von Gegenständen

    GROSS PHILIPP | European Patent Office | 2017

    Free access

    AUFBEWAHRUNG UND LADEN EINER TRANSPORTVORRICHTUNG

    VAS KILIAN / HARI DANIEL / WAGNER UWE | European Patent Office | 2019

    Free access

    System zur Aufbewahrung an einem Fahrzeugsitz

    ORIZARIS VASILIOS | European Patent Office | 2017

    Free access