BAG, Urt. v. 16.2.1994 - 5 AZR 251/93: Bestimmt ein Tarifvertrag, daß Facharbeiterlohn "nach bestandener Abschlußprüfung" gezahlt wird, ist auf den Zeitpunkt der Beendigung des Prüfungsverfahrens und die Mitteilung des Prüfungsergebnisses abzuheben. Hebt eine Prüfungsordnung für das Bestehen der Prüfung auf den Tag der letzten Prüfungsleistung ab, so ist diese Bestimmung insofern unwirksam, als der Tag vor dem Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung liegt.
Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 18 ; 855-858
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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