Um nach der Strukturreform der deutschen Bundeseisenbahnen gleiche Bedingungen zu schaffen, sind im Allgemeinen Eisenbahngesetz die Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, wenn jemand gewerblich eine Eisenbahn betreiben will. Es wird gezeigt, wie die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung definiert ist und wie sie nachgewiesen werden muß. Es wird bei der Prüfung der fachlichen Eignung danach unterschieden, ob jemand eine Eisenbahn, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen will.


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    Title :

    Liquide, fachkundig und auch zuverlässig soll er sein



    Published in:

    Publication date :

    1993-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German