Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer, der anfangs nur bei entsprechenden tariflichen oder vertraglichen Regelungen bestand, bis das erste Bundesurlaubsgesetz von 1963 einen jährlichen Anspruch von 15 Werktagen vorsah. Umstritten war stets, ob der Urlaubsanspruch rechtsdogmatisch Teil des für die geleistete Arbeit gewährten Entgelts ist oder sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt; Folgen hat diese Unterscheidung unter anderem für die Frage, ob dem Anspruch auf Erholungsurlaub der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit dem Urlaubsrecht und insbesondere mit der Problematik der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei langfristiger Krankheit des Arbeitnehmers befasst, so dass fünfzig Jahre nach Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes weiterhin in vielen Punkten Unklarheit herrscht.
Urlaubsrecht im Wechselbad
Der Betrieb ; 67 , 9 ; 484-485
2014-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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SCHIFFAHRT - Finanzierung - Wechselbad der Gefühle
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