Laut Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ("VO 1371") ist der Fahrkartenvertrieb originäre Aufgabe des Eisenbahnunternehmens. Doch immer öfter werden externe Vertriebsdienstleister damit beauftragt. Nach der VO 1371 stehen verschiedene Modelle zur Ausgestaltung der Verträge zur Verfügung, die mit umfangreichen Konsequenzen verbunden sind. Außerdem müssen bestimmte Mindestvertriebswege beachtet werden, was sich - wie im Falle des Verkaufs durch Automaten in den Zügen - bereits auf die Phase der Fahrzeugbestellung und -konstruktion auswirken kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Verantwortlichkeiten für den Fahrscheinvertrieb (Originäre Verantwortlichkeit der Eisenbahnunternehmen, Delegation der Verantwortlichkeit durch die Eisenbahnunternehmen sowie Übernahme des Vertriebs durch oder für Aufgabenträger) sowie über die Vorgaben der zu wählenden Vertriebswege (mindestens zu wählende Vertriebswege und Information der Fahrgäste im Bahnhof über die Vertriebswege).
Der Vertrieb von Fahrscheinen im SPNV
Wichtige Konsequenzen aus der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 für Eisenbahnunternehmen, Aufgabenträger, Vertriebsdienstleister und Fahrzeughersteller
Verkehr und Technik ; 66 , 6 ; 217-220
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2010
|IuD Bahn | 2012
|BETRIEB: Kooperation im SPNV-Vertrieb: DB bietet Partnern im SPNV-Markt neue Lösungen
Online Contents | 2010
|MARKT UND RECHT - Der Vertrieb von Fahrscheinen im SPNV
Online Contents | 2013
|SPNV-Tarif und -Vertrieb zwischen Verbundgedanken, Vertriebsmonopol und Unternehmertum
Online Contents | 2010
|