Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten "Verkehrswege" (ASR A1.8), die am 3. Dezember 2012 bekannt gemacht wurde, enthält Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen und ersetzt die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien ASR 17/1,2 "Verkehrswege", ASR 18/1-3 "Fahrtreppen und Fahrsteige" und ASR 20 "Steigeisengänge und Steigleitern". Da auch auf den innerbetrieblichen Verkehrswegen häufig Unfälle ereignen, ist es wichtig, schon bei der Planung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auszuschließen und daher den Punkt "Einrichten von Verkehrswegen" der ASR A1.8 zu berücksichtigen. In der ASR A1.8 sind Mindestbreiten der Verkehrswege für Fußgänger- sowie für Fahrzeugverkehr aufgelistet. Neu ist, dass die Breite der Verkehrswege im Gleisbereich in die ASR 1.8 aufgenommen wurde. Ebenso wie bei den lichten Breiten gibt es auch Forderungen für die Mindesthöhe von Verkehrswegen, die in der neuen Regel mit 2,10 m über Verkehrswegen angegeben wird. Weitere Regelen betreffen u. a. die Kennzeichnung und Markierung sowie das Betreiben, die Kontrolle und Instandhaltung von Verkehrswegen. Der Arbeitgeber unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung zur Einhaltung der neuen ASR, muss jedoch bei Nichteinhaltung nachweisen, dass er auf anderem Wege für die Sicherheit der Beschäftigten sorgt.
Anforderungen an sichere Verkehrswege
BahnPraxi ; 6 ; 8-12
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Unfallschutz , Verordnung , Verkehrsweg , Instandhaltung , Arbeitssicherheit , Glei , Planung , Regelung
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