Waffenbeförderung (außer Kriegswaffen) ist im Waffengesetz (WaffG), Munitionstransport im WaffG, im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und im Gefahrgutrecht geregelt. Gewerbsmäßige Beförderung von Waffen oder Munition bedarf keiner Erlaubnis, es müssen jedoch Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass diese weder entwendet noch an unbefugte Dritte gelangen. In Kürze tritt die Fassung 2011 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in Kraft. Die sich daraus ergebenden Änderungen zur Fassung 1979/1994 werden in dem Kurzartikel zusammengefasst. Erstmals werden Anforderungen an den Transport von Waffen und Munition spezifiziert und kodifiziert, z. B. darf die Verpackung keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Ware enthalten und unbeabsichtigtes Öffnen darf nicht möglich sein. Eine ständige Rückverfolgbarkeit der Waffensendung muss gewährleistet werden.
Mit Waffen unterweg
Gefährliche Ladung ; 57 , 2 ; 32
2012-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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