Um eine verstärkte Zusammenarbeit der Schieneninfrastrukturbetreiber zu bewirken und so einen Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigen und umweltverträglichen Verkehrssystems zu leisten, wurde am 09. November 2010 - nach einem längeren Gesetzgebungsverfahren - die EU-Verordnung Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr verabschiedet. Die für die einzelnen Netzabschnitte verantwortlichen nationalen Regulierungsbehörden sind dazu verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zum grenzüberschreitenden Güterverkehr zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme der ersten Korridore muss bis zum 10. November 2013 erfolgen, darunter u. a. der Korridor 1 von den Niederlanden/Belgien, Deutschland, Schweiz bis nach Italien. Für eine konsistente Eisenbahnregulierung in Europa und als Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden wurde am 09. Juni 2011 die "Independent Regulator´s Group - Rail" (IRG-Rail) gegründet. Im Beitrag werden die Aufgaben und Handlungsfelder sowie die Rolle der IRG-Rail beschrieben. Überwacht wird zum einen die Tätigkeit der nationalen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) bezogen auf die Güterverkehrskorridore und zum anderen soll im Rahmen der Trassenvergabe die einzige Anlaufstelle OSS (one-stop shop) eingerichtet werden. Es wird auf die Überwachungsschwerpunkte, das Verkehrsmanagement, das Thema "Bauarbeiten" an der Infrastruktur auf Strecken im Korridor (Artikel 12 VO) sowie auf die Inbetriebnahme der Korridore eingegangen.
Konsistente Regulierung der EU-Bahnen gesichert
Europäische Güterverkehrskorridore
Deine Bahn ; 40 , 7 ; 20-24
2012-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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