Das Gesetz zur Finanzierung Spurgeführter Massenverkehrsmittel 211/1992, am 26. Februar 1992 vom italienischen Parlament verabschiedet, schliesst außer der damaligen Staatsbahn FS alle Verkehrsmittel ein. Die städtischen Infrastrukturprojekte der FS und der Fernbahn wurden durch einen Staatsvertrag geregelt. Das o. g. Stadtbahn-Finanzierungsgesetz ist kein Gesetz zur kontinuierlichen Finanzierung, sondern alle zu finanzierenden Projekte mussten zeitgleich 90 Tage nach der Verkündigung zur Bewilligung vorgelegt werden. 1995 wurde die Finanzierung der ersten 30 Projekte bewilligt, insgesamt wurden 60 Projekt-Finanzierungsanfragen gestellt. Nun hat der italienische Rechnungshof eine Bilanz erstellt und einen Bericht vorgelegt, in dem der Stand dieser 60 Projekte dokumentiert ist. Einleitend wird festgestellt, dass Netzqualität und Fahrgastzahlen in Italien einen immer größeren Abstand zu denjenigen in anderen europäischen Ländern aufweisen. Im Einzelnen werden die 22 am Stichtag in Betrieb befindlichen Projekte, die 23 am Stichtag in Bau befindlichen Projekte, die neun Projekte, deren Ausschreibungsphase erfolgreich überstanden ist, ohne dass die Bauarbeiten begonnen wurden, die sechs Projekte, deren bewilligte Fördergelder nicht abgerufen wurden und letztendlich die gestrichenen Projekte analysiert und erläutert. 20 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes sind noch nicht einmal 20 % der knapp 10 Mrd. Euro bewilligter Fördergelder in fertige ÖPNV-Infrastruktur geflossen.
20 Jahre Stadtbahn-Finanzierungsgesetz in Italien - eine Bilanz
Stadtverkehr ; 57 , 4 ; 14-17
2012-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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