Pro Jahr werden rund 430 Mio t. Abfälle nach und aus und innerhalb Deutschland befördert. Am 29.02.2012 wurde das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" veröffentlicht, das 19 Gesetze und 29 Verordnungen ändert. Gefährliche Abfälle, die Hersteller oder Vertreiber zur Verwertung zurücknehmen (wie zum Beispiel Altgeräte wie Kühlschränke, oder Industrie- und Fahrzeugbatterien), dürfen vom 01. Juni an gewerbsmäßig nur noch dann befördert werden, wenn der Beförderer diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat und den Lkw mit A-Tafeln ausgerüstet hat. Auch nichtgefährliche Abfälle zur Verwertung (z. B. Verpackungsmaterial) dürfen vom 01. Juni 2012 an gewerbsmäßig nur noch dann befördert werden, wenn der Beförderer diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat und den Lkw mit A-Tafeln ausgerüstet hat. Die Privilegierung für Beförderer, die im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger tätig werden, entfällt. Auch hier müssen am Lkw jetzt immer die A-Tafeln geöffnet werden. Immerhin: Alte Transportgenehmigungen gelten weiterhin als neue Beförderungserlaubnisse. Eine beigefügte Tabelle stellt die neuen Anforderungen an den Beförerer von Abfällen und Gesetzesänderungen im Einzelnen dar.
Ex und hopp geht jetzt ander
Der Bund hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz reformiert/Beförderung von Abfällen neu geregelt
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 2012 , 34 ; 7
2012-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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