Die internationalen Züge fahren von einem Land in das andere und berühren dabei unterschiedliche juristische Räume. In Anlehnung an die technische wird jetzt auch eine juristische Interoperabilität gefordert. Dafür müssen die Trennung von Schienennetz und Fahrbetrieb, der Zugang von fremden Betreibern, die Verantwortung für das eigene Netz und für das, was darauf rollt u.v.m. unter einen europa-"weiten" Hut gebracht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wirtschaftstheoretiker das Schienennetz "zum Wohl des Verbrauchers" herauslösen und vermarkten möchten, und dass die Ingenieure die bewährte Symbiose, das integrative System "Netz und Betrieb" beibehalten wollen. Ende 2010 haben die Vertreter der staatlichen und privaten Betreiber (CIT) sowie die der Netzinhaber- und dafür Verantwortlichen (RNE) vereinbart, nach und nach ihre Vorschriften auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Phantasie oder Realität ? Der Artikel "erzählt die Geschichte".


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    Title :

    Les conditions générales européennes d’utilisation de l’infrastructure: l’accord CIT/RNE


    Additional title:

    Die allgemeinen Bestimmung zur Nutzung des Schienennetzes in Europa: Die Vereinbarung CIT/RNE


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2012-01-01


    Size :

    49 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    French