Die internationalen Züge fahren von einem Land in das andere und berühren dabei unterschiedliche juristische Räume. In Anlehnung an die technische wird jetzt auch eine juristische Interoperabilität gefordert. Dafür müssen die Trennung von Schienennetz und Fahrbetrieb, der Zugang von fremden Betreibern, die Verantwortung für das eigene Netz und für das, was darauf rollt u.v.m. unter einen europa-"weiten" Hut gebracht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wirtschaftstheoretiker das Schienennetz "zum Wohl des Verbrauchers" herauslösen und vermarkten möchten, und dass die Ingenieure die bewährte Symbiose, das integrative System "Netz und Betrieb" beibehalten wollen. Ende 2010 haben die Vertreter der staatlichen und privaten Betreiber (CIT) sowie die der Netzinhaber- und dafür Verantwortlichen (RNE) vereinbart, nach und nach ihre Vorschriften auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Phantasie oder Realität ? Der Artikel "erzählt die Geschichte".
Les conditions générales européennes d’utilisation de l’infrastructure: l’accord CIT/RNE
Die allgemeinen Bestimmung zur Nutzung des Schienennetzes in Europa: Die Vereinbarung CIT/RNE
Revue générale des chemins de fer ; 4 ; 3, 48-51
2012-01-01
49 pages
Article (Journal)
French
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
INFORMATIONS GÉNÉRALES - L'accord de Bâle : vue d'ensemble sur le rating
Online Contents | 2001
IuD Bahn | 2007
|TIBKAT | 2000
|RER. Opération « D Maintenant » aussi sur l'infrastructure
Online Contents | 2009