Das bereits seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wird seit dem 1.1.2012 durch das Gesetz über die Familienpflege (FPfZG) ergänzt. Dieses sieht die Möglichkeit vor, während eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren die Arbeitszeit zu verringern, um Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen zu können. Dabei erhält der Arbeitnehmer einen Aufstockungsbetrag, für den der Arbeitgeber seinerseits unter bestimmten Voraussetzung ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen kann. Arbeitet der Beschäftigte nach der Pflegephase wieder voll, wird der Aufstockungsbetrag dann von seinem Gehalt abgezogen. Der vorliegenden Beitrag stellt die neuen gesetzlichen Regelungen vor und beschreibt zum Beispiel, wer die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen kann, wie der Aufstockungsbetrag berechnet wird, was bei Beantragung des staatlichen Darlehens zu beachten ist und welchen Umfang der besondere Kündigungsschutz für in Pflegezeit befindliche Arbeitnehmer hat.
Familienpflegezeitgesetz
Der Betrieb ; 65 , 9 ; 516-523
2012-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.