Die im März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) setzte die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen um 5 dB auf Tages-Lärmexpositionspegel von 85 bzw. 80 dB herunter. Besonders bei Triebfahrzeugführern (Tf) und Lokrangierführern (Lrf) ist das Einhalten der unteren Auslöswerte von 80 dB problematisch und das Tragen von Gehörschutz insofern schwierig, da dieser zum einen als Schutz vor der Lärmbelastung getragen werden sollte, zum anderen die Tf und Lrf aber sicherheitsrelevante Signale und Geräusche wahrnehmen müssen. Der Autor spricht mit dem Geschäftsführer der Mitteldeutschen Eisenbahn GmbH (MEG) u. a. über die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung bei der MEG, den Einsatz von Gehörschutz, die Auswirkungen der neuen LärmVibrationsArbSchV auf die Tätigkeiten der Tf sowie über die Umsetzung der unterschiedlichen Anforderungen aus der LärmVibrationsArbSchV und über die Durchführung zweier Projekte.
Lärmschutz bei einer mittelständischen Eisenbahn
Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort
EUKDialog ; 4 ; 12-13
2011-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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