In Fortsetzung von I1066761 wird beschrieben, wie ein folgeschwerer Unfall am 27.06.2007 auf einer EK, deren Schrankenanlage außer Betrieb gewesen war, strukturelle Sicherheitsmängel bei der Umsetzung der EKVO durch die ÖBB zutage brachte. Das eingeleitete Strafverfahren wegen fehlender ÖBB-interner Regelungen und Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften ist noch nicht beendet. Das angeklagte Unternehmen antwortete, dass die derzeitige Regelung der Bewachung durch Mitarbeiter für neue Betriebsführungsstrategien nicht mehr zeitgemäß ist und schlägt eine Novellierung der EKVO durch die BMVIT, insbesondere die Änderung der Ersatzmaßnahmen (z. B. Anhalten, Sperre der Straße, Besondere Kennzeichnung der gestörten EK-Sicherungsanlage) vor. Im Beitrag werden mögliche Änderungen diskutiert und eine Abstimmung mit den Sicherheitsstandards der StVO empfohlen und es werden die Sicherheitsregelungen in Österreich mit den restriktiveren Bestimmungen für EK in Deutschland und der Schweiz verglichen. In der neuen EKVO muss ein durchsetzbarer Rechtsrahmen für das Freihalten des Sichtraumes geschaffen werden. Auf Strecken, die wegen Unbefahrbarkeit eingestellt sind oder nur fallweise betrieben werden, sollten vorhandene Verkehrszeichen (Andreaskreuz, Stopptafel, Bahnübergang mit oder ohne Schranken) mindestens verdeckt werden, so einige Vorschläge des Autors.
Gefahrenstelle Eisenbahnkreuzung
(Fortsetzung aus Heft 1/2010)
Eisenbahn Österreich ; 2 ; 101-103
2010-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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