Der Prozess gegen die Drogeriekette Schlecker hat die öffentliche Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass es Unternehmen gibt, die Stammarbeitnehmern kündigen, um sie sogleich über (teilweise sogar zum selben Konzern gehörende) Zeitarbeitsfirmen zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder einzusetzen. Der Autor dieses Beitrags ist der Auffassung, dass gesetzgeberische Maßnahmen wie die Beschränkung der Zeitspanne, während derer ein Leiharbeitnehmer in einem bestimmten Kundenbetrieb eingesetzt werden darf, nicht das geeignete Mittel sind, um diese Form des Lohndumpings zu bekämpfen. Er will die Lösung des Problems den Tarifvertragsparteien überlassen: Da ein Abweichen von dem gesetzlichen Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer denselben Lohn erhalten wie Stammarbeitnehmer, nur zulässig ist, wenn dies in einem Tarifvertrag vereinbart wurde, sollte in die Tariverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommen werden, dass sie nicht für einen zeitnahen Einsatz beim früheren Stammarbeitgeber gelten.
Lohndumping durch konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung?!
Bad cases make bad laws ("Fall Schlecker")
Der Betrieb ; 63 , 12 ; 672-675
2010-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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