Bei Eisenbahnfahrzeugführern, die einen Herzschrittmacher (HSM) oder einen implantierbaren Kardioverter/-Defibrillator (ICD) tragen, muss neben dem Nachweis ihrer ansonsten gesundheitlichen Tauglichkeit auch der Nachweis der Tauglichkeit dieser technischen Geräte für den Betriebsdienst erbracht werden. Dies dient sowohl dem Schutz des Fahrzeugführers als auch dem Schutz der Fahrgäste. Da der Verdacht besteht, dass elektromagnetische Felder in Fahrzeugen die Funktionen eines HSM oder ICD beeinträchtigen können, wurde mit einem HSM-Träger, einem Fahrzeugführer der eurobahn in Bielefeld, eine Versuchsfahrt in Begleitung eines Triebfahrzeugführers, einer Betriebsärztin und eines Messtechnikers durchgeführt. Es ergaben sich keinerlei Beeinträchtigungen des HSM durch elektromagnetische Felder, der betreffende Fahrzeugführer kann ohne Bedenken weiter eingesetzt werden. Die diesbezüglich relevanten Vorschriften und Regeln werden genannt und kurz erläutert.
Betriebsdiensttauglichkeit gegeben: Träger von Herzschrittmachern im Eisenbahn-Betriebsdienst
Das Warnkreuz ; 3 ; 8-9
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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