Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft sind nicht verpflichtet, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK) Folge zu leisten, doch fordert § 161 Aktiengesetz (AktG) eine so genannte Entsprechenserklärung, in der mitzuteilen ist, welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Diese Abweichungen vom DCGK müssen zudem seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) begründet werden. Der vorliegende Beitrag befasst sich unter Berücksichtigung einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit der Frage, ob die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung angefochten werden können, wenn die Entsprechenserklärung z. B. vollständig fehlt, inhaltliche Mängel aufweist, nicht aktualisiert wurde oder keine Begründung enthält. Ergänzend wird untersucht, ob Fehler im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zur Anfechtbarkeit der Aufsichtsratswahlen oder der Wahl des Abschlussprüfers führen können.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen aufgrund fehlerhafter Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex


    Subtitle :

    Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 16.2.2009 - II ZR 185/07 - Kirch/Deutsche Bank, DB 2009, S. 500


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 62 , 32 ; 1691-1696


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German