Der Provisionsanspruch des Maklers setzt voraus, dass der Hauptvertrag, der zwischen dem Kunden des Maklers und dem Dritten abgeschlossen wird, inhaltlich dem entspricht, was der Makler herbeiführen sollte. Da erfolgreiche Vertragsverhandlungen aber in aller Regel ein gegenseitiges Nachgeben erfordern, ist keine vollständige Übereinstimmung zwischen Hauptvertrag und angestrebtem Vertrag zu fordern, sondern nur eine so genannte wirtschaftliche Identität. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob diese noch gegeben ist, wenn z. B. nur ein Teil eines Grundstücks verkauft wird, eine Vermietung statt eines Verkaufs erfolgt oder der Preis hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.
Die wirtschaftliche Identität des Hauptvertrags im Maklerrecht
Der Betrieb ; 62 , 17 ; 887-890
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Grundstück , Provision , Verkauf , Immobilien , Vertrag
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