Viele deutsche Importunternehmen erteilen ihren ausländischen Lieferanten die so genannte "Routing order" (Versandvorschrift), ein örtliches Partnerunternehmen ihres inländischen Spediteurs mit dem Transport der Waren zu beauftragen. Dieses sorgt dann in der Regel für die Ablieferung im Hafen und bucht das Seeschiff für die an den deutschen Spediteur adressierte Sendung. Das wirft z. B. die Fragen auf, wer bei einer Nichtabnahme der Sendung für die Transportkosten aufzukommen hat und wer für Transportschäden haftet. Der vorliegende Beitrag untersucht die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten und stellt einschlägige Gerichtsentscheidungen vor.
Die "Routing order" - Gedanken zum Speditionsvertrag
Transportrecht ; 32 , 1 ; 5-11
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Die >>Routing order<< — Gedanken zum Speditionsvertrag
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