Gerade im Transportrecht kommt es häufig vor, dass ein Sachverhalt, der Anlass zu Rechtsstreitigkeiten gibt, Berührungspunkte zu mehreren Ländern aufweist. In diesem Fall ist z. B. zu klären, welche Gerichte zuständig sind, welche nationale Rechtsordnung anzuwenden ist und in welchem Land gegebenenfalls Vollstreckungshandlungen vorgenommen werden können. Dabei handelt es sich um Fragen des Internationalen Privatrechts und des Internationalen Zivilverfahrensrechts, die unter anderem Gegenstand der EG-Verordnungen "Brüssel I", "Rom I" und "Rom II" sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Bedeutung dieser Verordnungen für das Transportrecht und untersucht insbesondere ihr Verhältnis zueinander sowie zu anderen internationalen Übereinkommen.
Normenkonflikte zwischen den EG-Verordnungen Brüssel I, Rom I und Rom II und transportrechtlichen Rechtsinstrumenten
Transportrecht ; 32 , 3 ; 103-109
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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