Bilden mehrere Unternehmen einen Konzern, so sind sie verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Bislang wird das insoweit erforderliche Mutter-Tochter-Verhältnis unter anderem dann bejaht, wenn der Stimmrechtsanteil des beherrschenden Unternehmens an dem beherrschten Unternehmen mehr als 50 % beträgt. Der vorliegende Beitrag führt jedoch aus, dass infolge der niedrigen Anwesenheitsquoten bei den Hauptversammlungen auch Anteilseigner mit geringeren Stimmrechtsanteilen eine nachhaltige Präsenzmehrheit ausüben können und dass daher schon diese faktische Beherrschungsmöglichkeit die Konzernrechnungslegungspflicht auslösen sollte.
Nachhaltige Präsenzmehrheiten als hinreichendes Kriterium zur Begründung eines Konzerntatbestands?
Der Betrieb ; 62 , 3 ; 73-78
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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