Am 14.12.2008 wurde die Bekanntgabe 7 zur Richtlinie 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren" in Kraft gesetzt. Es wurden inhaltliche Änderungen und betriebliche Sachverhalte neu eingeführt. Diese Änderungen betreffen zum Beispiel die Angaben zum Bremsgewicht, das Ausschalten von Bremsen, den Gebrauch von neuen Kürzeln zur Kennzeichnung von Bremsklotzsohlen aus Verbundstoffen, ebenso neue Angaben im Fahrplan des Zuges, ferner bei der Durchführung von Lü-Sendungen zu beachtende Regeln und neue Vorschriften bei durch Signalhaltstellung oder LZB-Halt bedingte Zughalte. Des Weiteren betreffen die Änderungen die Weiter- oder Rückfahrt einer Sperrfahrt, den Verzicht auf Befehl 9 bei aufgehobener Signalabhängigkeit, das Überschreiten von Last und Länge der Züge, die Einstellung der Bremsstellungen an den Bremsstellungswechseln und Fahrzeuge mit Schnellbremsbeschleuniger. Ein Auszug aus einem Bremszettel und Abbildungen von Kennzeichnungen der Wagen sind dem Beitrag beigelegt.
Bekanntgabe 7 zur Richtlinie 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren"
Deine Bahn ; 37 , 1 ; 54-59
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408 - Züge fahren und Rangieren
IuD Bahn | 2003
|Die Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408 - Züge fahren und Rangieren
IuD Bahn | 2002
|IuD Bahn | 2012
|IuD Bahn | 2003
|