Der vorliegende Beitrag beschreibt aktuelle Entwicklungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts. So einigte sich der Ministerrat der Europäischen Union im Juni 2008 auf eine Richtlinie, die den Leiharbeitnehmern grundsätzlich dieselben Rechte gewährt wie der Stammbelegschaft. Weiterhin gab es mehrere Gerichtsentscheidungen zu einer Kampagne der IG Metall, mit der die Verleiher zum Abschluss eines "Fairnessabkommens" bewegt werden sollten. Daneben befasste sich die Rechtsprechung z. B. mit der Entlassung eines Stammarbeitnehmers, in dessen Betrieb noch Leiharbeitnehmer tätig waren, sowie mit der Befristung des Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer.
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Personalwirtschaft ; 35 , 10 extra ; 20-21
2008-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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