Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung sieht eine Anhebung des Beitragssatzes auf 1,95 Prozent vor. Außerdem soll den Arbeitnehmern die Pflege ihrer Angehörigen erleichtert werden. Daher führt das neue Pflegezeitgesetz einen so genannten Pflegeurlaub ein, der kurzfristig für maximal zehn Arbeitstage beantragt werden kann und dem Arbeitnehmer Zeit geben soll, die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Weiterhin kann in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten auch eine unbezahlte Freistellung (Pflegezeit) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen will.
Mehr Geld und Zeit für die Pflege
Personalwirtschaft ; 35 , 7 ; 62-63
2008-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Zeit ist Geld - mehr Prozessischerheit bei Erhoehung der Produktivitaet
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