Die Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung der CEMT-Genehmigung (CEMT=Europäische Konferenz der Verkehrsminister) vom 5. September 1988 wird nun mit verschiedenen Änderungen zum 1. Januar 2009 bekannt gemacht. Die Änderungen, wobei es sich um redaktionelle Anpassungen, Präzisierungen einzelner Vergabekriterien und Anpassungen an geänderte CEMT-Vorgaben handelt, sind im Anhang zur Bekanntmachung abgedruckt. Das deutsche Kontingent für 2009 ist wie folgt aufgeteilt: 1514 "EURO III sichere" CEMT-Jahresgenehmigungen, 240 "EURO III sichere" CEMT-Kurzzeitgenehmigungen (30 Tage gültig; mit A-Sperre) und 101 "EURO IV sichere" CEMT-Jahregenehmigungen (davon 96 ohne A-Sperre). Die vom CEMT-Ministerrat festgelegten Anforderungen an "EURO III bzw. EURO IV sichere" Fahrzeuge sind in den Anhängen zu finden. Die Erteilung der Genehmigungen basiert auf der Resolution Nr. 26 der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) über das Inkrafttreten eines multilateralen Kontingents im internationalen Straßengüterverkehr vom 14. Juni 1973 sowie auf der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV).
Europäische Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung der CEMT-Genehmigungen - Änderungen zum 1. Januar 2009
Nr. 134
Verkehrsblatt ; 62 , 18 ; 498-503
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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