Bittet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch, so stellt sich häufig die Frage, ob der Arbeitnehmer wirklich persönlich und ohne Beistand zu diesem Termin erscheinen muss. Dabei ist zu unterscheiden, ob er sich vertreten oder nur begleiten lassen möchte und ob dies durch betriebsangehörige Personen (also z. B. durch ein Betriebsratsmitglied oder den direkten Vorgesetzten) oder aber durch einen Rechtsanwalt oder Gewerkschaftssekretär als externen Dritten geschehen soll. Einen Sonderfall stellen minderjährige Auszubildende dar, deren gesetzliche Vertreter aufgrund ihres elterlichen Sorgerechts am Gespräch teilnehmen dürfen.
Personalgespräch: Darf der Arbeitnehmer dritte Personen mitbringen?
Der Betrieb ; 61 , 22 ; 1210-1215
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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