Der zur Verfügung stehende Reibwert wird im Vergleich zwischen Straßenfahrzeugen, Straßenbahnen und Vollbahn-Schienenfahrzeugen sehr unterschiedlich definiert. Im Straßenverkehr wird eine Vollbremsverzögerung von mindestens 5 m/s² auf ebener und trockener Fahrbahn gefordert. Im Straßenbahnbereich werden maximal nur 2,73 m/s² gefordert. Bei den Vollbahn-Schienenfahrzeugen (sogenannte Leichte Nahverkehrs-Triebwagen LNT) gibt es überhaupt keine Vorgabe eines Reibwerts bzw. einer Maximalverzögerung. Es werden lediglich Bremswege vorgegeben, innerhalb derer das Fahrzeug unter verschiedenen Schienenzuständen zum Stehen kommen muss. Unter Berücksichtigung der aus den beiden Verordnungen BOStrab und EBO resultierenden Anforderungen, den unterschiedlichen betrieblichen Vorgaben und praktischen Aspekten der Konstruktion eines Schienenfahrzeugs werden in Form einer Tafel 13 Vorschläge für die Auslegung der Bremsanlage von LNT-Fahrzeugen unterbreitet.
Vergleich der Anforderungen an Bremsen nach BOStrab und EBO
ZEVrail Glasers Annalen ; 132 , 3 ; 77
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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