Die italienische Zulassungsbehörde Cesifer fordert ohne wirkliche praktische Notwendigkeit im grenzüberschreitenden Verkehr den Einbau von Feuerlöschanlagen im Maschinenraum von Lokomotiven, was bei der derzeitigen Umsetzung früher oder später das Eintreten einer Tunnelkatastrophe vorzuprogrammieren scheint. Bei Bombardier-Lokomotiven führt ein Ansprechen der Rauchmelder zur Auslösung des Lokomotiv-Hauptschalters und der Feuerlöschanlage, so dass der Zwangshalt an einer ungeeigneten Stelle wie z. B. in einem Tunnel vom Lokführer kaum verhindert werden kann (siehe dazu auch I0756683). Siemens-Lokomotiven haben einen zusätzlichen Temperaturfühler und der Lokführer kann - außer im Italieneinsatz - den Abschaltungsprozess verzögern. Wenn nun eine Feuerlöschanlage als unabdingbar gilt, sollte wie 1994 auf der Re 465 der BLS der Lokführer freie Hand behalten (siehe dazu I9413501).
Gefährdung durch Feuerlöschanlage?
Eisenbahn-Revue international ; 12 ; 591
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 1994
|Gefahrdung durch Fehlersuche - Zusatzanfrage
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