Das neue Versicherungsvertragsgesetz, das am 1.1. 2008 in Kraft tritt, führt zu umfassenden Änderungen des Lebensversicherungsrechts. So werden die Beratungs- und Informationspflichten der Vermittler und der Versicherer verschärft, und auch für die Gestaltung von Modellrechnungen zur Ablaufleistung gibt es künftig genaue Vorschriften. Außerdem soll der Versicherungsnehmer jederzeit die Umwandlung der Lebensversicherung in einen Altersvorsorgevertrag verlangen können, für den dann ein besonderer Pfändungsschutz besteht . Weitere Neuerungen betreffen z. B. die Überschussbeteiligung und den Rückkaufswert der Lebensversicherung.
Die kapitalbildende Lebensversicherung nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz
Der Betrieb ; 60 , 46 ; 2523-2529
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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