Wenn Betrüger Waren bestellen, die sie nicht bezahlen wollen, so versuchen sie häufig, diese unter einer Scheinadresse in Empfang zu nehmen. Dazu kann z. B. eine Person vor dem angegebenen Haus auf die Lieferung warten, oder ein leerer Briefkasten wird genutzt, um an den Abholschein zu gelangen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Frachtführer seinen Vertrag mit dem Versender ordnungsgemäß erfüllt hat. Mehrere Gerichte haben dies bejaht, da die Ware schließlich an den Besteller ausgeliefert worden sei. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander, die das Betrugsrisiko allein dem Versender zuweist.
Zur Haftung des Frachtführers bei betrügerischen Bestellungen
Transportrecht ; 30 , 7/8 ; 303-306
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Zur Haftung des Frachtführers bei betrügerischen Bestellungen
Online Contents | 2007
|Aufsätze - Wirtschaftliche Kriterien der Haftung des Frachtführers
Online Contents | 2004
|Zur Haftung des ausführenden Frachtführers nach ? 437 HGB
Online Contents | 1999
|Die Haftung des CMR-Frachtführers wegen positiver Vertragsverletzung
Online Contents | 1995
|