Unter Kontraktlogistik versteht man die durch einen Vertrag geregelte langfristige Zusammenarbeit eines Logistikdienstleisters mit einem Güterproduzenten. Dieser Logistikvertrag ist gesetzlich nicht ausdrücklich normiert, sondern er stellt sich als Kombination mehrerer anderer Vertragstypen dar. Daher klärt der vorliegende Beitrag zunächst, auf welcher Grundlage die Einstandspflicht für die verschiedenen Schadensarten (z. B. Transport- oder Lagerschäden) beruht. Sodann wird erörtert, wie sich die Haftung des Logistikanbieters vertraglich begrenzen lässt und durch welche Versicherungen das verbleibende Risiko am besten abgedeckt werden kann.
Haftung und Versicherung in der Kontraktlogistik: Ein Überblick
Transportrecht ; 30 , 7/8 ; 269-279
2007-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
Logistik , Risiko , Haftung , Versicherung , Schadensersatz , Vertrag , Transportrecht
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