Die Richtlinie 2004/49/EG trägt zur Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen im europäischen Eisenbahnverkehr und zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveau im Bahnbetrieb bei. Sie wird mit dem fünften Gesetz und der zweiten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften in nationales Recht umgesetzt. Bis zur Überleitung der nationalen Vorschriften in europäische wird es die Erteilung einer zweigeteilter Sicherheitsbestimmung (SiBe) für EVU geben bzw. Sicherheitsgenehmigung (SiGe) für EIU. SiGe und SiBe sind aufgeteilt in einen "Teil A" über die Zulassung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) und einen "Teil B" über die Zulassungen der von EVU bzw. EIU getroffenen Vorkehrungen zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebs bzw. sicheren Betriebs der Infrastruktur . Zur Einhaltung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und Verhinderung von mehrmaligen Überprüfungen müssen die SMS europäisch einheitlich gestaltet und von der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) überprüft werden. Der Beitrag behandelt die Umsetzung der Erteilung von SiGe und SiBe für Regionalbahnen und Netze des Regionalverkehrs in Deutschland, die besondere Rolle des Eisenbahnbetriebsleiters (EBL), die nationalen Besonderheiten bei den Nachweisen über die Einrichtung eines SMS oder die Beschäftigung eines EBL für inländische EVU und EIU, die keinen grenzüberschreitenden Verkehr betreiben.
Erteilung von Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung gemäß RL 2004/49/EG
Issuing of safety certificates and safety authorizations in accordance with the European Union's directive 2004/49/EC
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 56 , 7+8 ; 416-420
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Erteilung von Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung gemäß RL 2004/49/EG
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