Es gehört zum herkömmlichen Bild des Freiberuflers, dass er seine Tätigkeit persönlich ausübt, dass also z. B. der Anwalt in der ihm gehörenden Kanzlei arbeitet. Daraus wurden in der Vergangenheit zahlreiche Beschränkungen abgeleitet, zu denen das Zweigstellenverbot für Apotheker und das Verbot der Beteiligung berufsfremder Personen an Anwaltsgesellschaften gehörten. Der vorliegende Beitrag unterzieht diese gesellschaftsrechtlichen Restriktionen einer verfassungs- und europarechtlichen Überprüfung und kommt zu dem Ergebnis, dass die im Gang befindliche Liberalisierung des Berufsrechts weiter fortgesetzt werden muss.
Liberalisierung des Gesellschaftsrechts der Freiberufler
Der Betrieb ; 60 , 34 ; 1851-1857
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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